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Wohngeld auf Rekordniveau: 1,3 Millionen Haushalte beziehen die Mietunterstützung
Die Zahl der Haushalte, die in Deutschland Wohngeld beziehen, ist auf den höchsten Stand seit Beginn der Datenerfassung im Jahr 2005 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) Ende September mitteilte, erhielten zum Jahresende 2025 bundesweit rund 1,3 Millionen Haushalte die Miet- oder Lastenunterstützung. Das waren 7,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor – ein Plus von rund 90.000 Haushalten. Gemessen an allen privaten Haushalten im Land bezogen damit 3,2 Prozent Wohngeld (Ende 2024: 3,0 Prozent).
Auch die staatlichen Ausgaben erreichten einen Rekordwert. Sie stiegen nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) von rund 4,689 Milliarden Euro auf 4,992 Milliarden Euro – ein Plus von 6,4 Prozent binnen eines Jahres. Die Kosten für das Wohngeld tragen Bund und Länder jeweils zur Hälfte. Den Anstieg erklärt das Statistische Bundesamt mit der gesetzlich vorgeschriebenen turnusmäßigen Anpassung des Wohngeldanspruchs an die allgemeine Preis- und Mietpreisentwicklung. Im Zuge dieser Anpassung stieg auch der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch je Haushalt um 3,1 Prozent auf 296 Euro (Ende 2025).
Das Wohngeld richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Transferleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen – bei diesen sind die Unterkunftskosten bereits enthalten. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Belastungen von Eigentümerinnen und Eigentümern selbst genutzten Wohnraums (Lastenzuschuss) gezahlt. Ziel ist es, Haushalten mit eigenem, aber knappem Einkommen angemessenes Wohnen zu ermöglichen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung ab. Zur Orientierung stellt das BMWSB einen Online-Rechner („Wohngeld-Plus-Rechner“) bereit, mit dem sich ein möglicher Anspruch vorab abschätzen lässt.
Die berücksichtigungsfähige Miete ist nach oben begrenzt: Jede Gemeinde ist je nach örtlichem Mietniveau einer von sieben Mietenstufen zugeordnet, auf deren Grundlage sich die Höchstbeträge richten. Das Mietniveau wird nach § 12 Wohngeldgesetz aus den tatsächlichen Quadratmetermieten der Mietzuschuss beziehenden Wohngeldhaushalte einer Gemeinde im Vergleich zum Bundesdurchschnitt ermittelt – nicht aus Angebotspreisen auf Immobilienportalen, wie das Statistische Bundesamt ausdrücklich klarstellt. Steigen die Mieten vor Ort ähnlich stark wie im Bundesdurchschnitt, ändert sich die Mietenstufe einer Gemeinde deshalb nicht zwangsläufig. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung werden aufgrund der Entwicklung der bundesweiten Bruttokaltmieten alle zwei Jahre angepasst, beginnend mit dem 1. Januar 2025. Die verbindliche Zuordnung der Gemeinden zu den Mietenstufen ergibt sich aus der Anlage zur Wohngeldverordnung; Änderungen daran obliegen der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates.
Gestellt wird der Antrag bei der Wohngeldbehörde der Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet die Wohnung liegt. Das Wohngeld wird für zwölf Monate bewilligt und beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung – eine rückwirkende Bewilligung für Monate vor der Antragstellung gibt es nicht. Ändert sich während des Bewilligungszeitraums das Einkommen, die Miete oder die Zahl der Haushaltsmitglieder wesentlich, ist das der Behörde zu melden; gegebenenfalls wird der Anspruch neu berechnet.
Vor allem Ruheständler und Familien unter den Empfängern
Wer Wohngeld bezieht, geht aus der Statistik ebenfalls hervor. In rund der Hälfte der Empfängerhaushalte waren Ende 2025 Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre die Person mit dem Haupteinkommen. Die große Mehrheit dieser Ruheständler – 85 Prozent – lebte allein. In 39 Prozent der Wohngeldhaushalte lebten Kinder und junge Menschen unter 25 Jahren. Das BMWSB weist darauf hin, dass rund 35 Prozent der Wohngeldbeziehenden Familien sind, darunter viele Alleinerziehende.
Deutliche Unterschiede zeigen sich zwischen den Bundesländern. Der Anteil der Wohngeldhaushalte an allen Privathaushalten war in Mecklenburg-Vorpommern mit 5,8 Prozent am höchsten – mehr als dreimal so hoch wie in Bayern, wo mit 1,9 Prozent anteilig die wenigsten Haushalte die Leistung bezogen. Den stärksten prozentualen Anstieg im Jahresvergleich verzeichnete Schleswig-Holstein mit 12,9 Prozent, den schwächsten Berlin mit 1,7 Prozent.
Hohe Dunkelziffer und Beratungsangebote
Trotz des Rekordstands gehen Wohlfahrtsverbände und Fachstellen seit Jahren davon aus, dass ein erheblicher Teil der anspruchsberechtigten Haushalte die Leistung nicht beantragt. Als Gründe werden in der Beratungspraxis regelmäßig der bürokratische Aufwand, fehlende Kenntnis der Anspruchsvoraussetzungen und die Annahme genannt, das eigene Einkommen sei zu hoch oder zu niedrig. Ein eindeutiges Ausschlusskriterium ist dabei allein der Bezug von Arbeitslosengeld I oder einer Rente nicht – entscheidend ist das Zusammenspiel von Einkommen, Haushaltsgröße und Mietbelastung. Wer unsicher ist, kann sich bei den Wohngeldstellen der Kommunen oder bei den Beratungsangeboten der Wohlfahrtsverbände informieren; die Antragstellung ist kostenfrei.
Parallel zur steigenden Zahl der Empfängerhaushalte diskutiert die Politik über die künftige Ausgestaltung der Leistung. Die Bundesregierung erwägt nach eigenen Angaben eine Reform, mit der die Kosten der von Bund und Ländern je zur Hälfte getragenen Leistung gesenkt werden sollen. Nach Berechnungen, auf die sich unter anderem die ARD beruft, könnte die Unterstützung für rund ein Drittel der derzeit beziehenden Haushalte entfallen, sollten die Pläne in dieser Form umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Für Antragstellerinnen und Antragsteller ändert sich an den aktuell geltenden Regelungen zunächst nichts.
Für Haushalte, die auf die Unterstützung angewiesen sind, ist der Rekordstand ein zweischneidiges Signal: Einerseits erreicht die Leistung mehr Menschen denn je – die turnusmäßigen Anpassungen an Preis- und Mietentwicklung wirken nach den Angaben der Statistikbehörde nachweisbar. Andererseits zeigt der kontinuierliche Anstieg, dass die Wohnkostenbelastung für einkommensschwache Haushalte insgesamt weiter zunimmt. Wer unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, sollte nach Einschätzung der Beratungsstellen im Zweifel einen Antrag stellen oder die kostenfreie Erstorientierung über den Rechner des BMWSB nutzen – unverbindlich und ohne finanzielles Risiko.
Quellen
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung „1,3 Millionen Wohngeldhaushalte im Jahr 2025“ (25. September 2026)
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Themenseite Wohngeld – Jahresstatistik 2025
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): Wohngeld für Mieter
- tagesschau.de: „Immer mehr Haushalte beziehen Wohngeld“ (25. September 2026)



