Bildungs- und Teilhabepaket: Millionen Empfänger, doch der Teilhabebetrag bleibt ungenutzt

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Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen in Deutschland seit 2011. Neuere Zahlen des Statistischen Bundesamts und Auswertungen der Bertelsmann Stiftung zeigen: Viele Anspruchsberechtigte nutzen insbesondere die Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe nicht. Wohlfahrtsverbände kritisieren die bürokratischen Hürden des Programms und fordern Nachbesserungen.

Dem Statistischen Bundesamt zufolge erhielten im zweiten Quartal 2025 rund 1,4 Millionen Personen Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch. Die statistische Behörde erfasst dabei Empfängerinnen und Empfänger sowohl im Rechtskreis des Zweiten Buches (SGB II, Bürgergeld) als auch des Zwölften Buches (SGB XII, Sozialhilfe). Die meisten Leistungen entfallen dabei auf Schulausflüge und Schulbedarf sowie auf Mittagessen in Kita und Schule.

Deutlich seltener abgerufen wird der Teilhabebetrag von 15 Euro pro Monat und Kind. Er soll Besuche in Sportvereinen, Musikschulen oder Nachhilfegruppen ermöglichen. Einer aktuellen Sonderauswertung der Bertelsmann Stiftung für das Jahr 2025 zufolge erhalten im Rechtskreis des SGB II lediglich rund 18 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen und etwa 12 Prozent der 15- bis unter 18-Jährigen diese Leistung tatsächlich.

Was das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) besteht das Bildungs- und Teilhabepaket aus mehreren Bausteinen:

  • Pauschalbetrag für Schulausstattung wie Schultasche und Schreibmaterial, zweimal jährlich zum Schuljahr,
  • Übernahme der Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schule, Kita oder Kindertagespflege,
  • Zuschüsse für Mittagessen in Kita und Schule,
  • Bedarfe für Nachhilfe bei drohender Versetzungsgefährdung,
  • Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule, soweit sie nicht anderweitig übernommen werden,
  • der monatliche Teilhabebetrag von 15 Euro für soziale und kulturelle Aktivitäten.

Anspruchsberechtigt sind demnach Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, deren Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Die Anträge stellen je nach Rechtskreis das Jobcenter oder das örtliche Bildungs- und Teilhabepaket-Team der Kommune.

Wohlfahrtsverbände kritisieren Hürden und Abrufquoten

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnet das Bildungs- und Teilhabepaket in seiner Bewertung als strukturell verfehlt. In einer aktuellen Expertise des Verbands zu den Teilhabequoten heißt es, viele betroffene Familien wüssten nicht von den Leistungen oder scheuten das komplizierte Antragsverfahren. Der Verband fordert unter anderem, den Teilhabebetrag von 15 auf 20 Euro zu erhöhen und das Verfahren zu vereinfachen.

Ähnlich äußert sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Volkswirtinnen Antje Funcke und Sarah Menne kommen in einer von der GEW referierten Untersuchung zu dem Ergebnis, dass gerade der Teilhabebetrag seine Zielgruppe weitgehend verfehle. Der Paritätische Gesamtverband kritisierte zudem in einer Stellungnahme, die Leistungen seien nicht geeignet, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, und verlangte eine stärkere Fokussierung auf tatsächliche Teilhabe statt auf Geldleistungen mit Antragshürden.

Ein zentraler Kritikpunkt der Verbände ist die sogenannte Abruflücke: Während die meisten Anspruchsberechtigten automatisierte Leistungen wie den Schulausstattungspauschalbetrag erhielten, müssten Teilhabeleistungen gesondert beantragt und nachgewiesen werden. Das treffe insbesondere Familien, denen Informationen über das Paket fehlten.

Bundesregierung sieht Paket als Instrument der Chancengleichheit

Das BMFSFJ weist in seinem Monitor Familienforschung darauf hin, dass das Bildungs- und Teilhabepaket ein neuartiges Instrument der Familien- und Sozialpolitik darstelle, das gezielt besondere Bedarfe von Kindern aus einkommensschwachen Haushalten adressiere. Die Bundesregierung habe in der Vergangenheit Informationskampagnen durchgeführt, um anspruchsberechtigte Familien zu erreichen.

Der Deutsche Bundestag befasst sich regelmäßig mit den Leistungszahlen. Aus Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen geht hervor, dass die Zahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen im SGB II-Bezug in den vergangenen Jahren insgesamt hoch geblieben ist. Fachleute verweisen in diesem Zusammenhang auf die anhaltende Kinderarmut in Deutschland: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts galt zuletzt rund jedes fünfte Kind als armutsgefährdet.

Wie die Bertelsmann Stiftung in ihrer Auswertung darlegt, liegen die Unterschiede bei den Abrufquoten je nach Leistungsart erheblich auseinander. Leistungen, die automatisiert oder über die Schule ausgezahlt werden — etwa der Schulausstattungspauschalbetrag — erreichen demnach die meisten Anspruchsberechtigten. Beim monatlichen Teilhabebetrag dagegen, für den Familien Aktivitäten selbst auswählen und nachweisen müssen, bleibt die Mehrheit der Berechtigten dem Bericht zufolge außen vor.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begründet seine Forderung nach einer Erhöhung des Teilhabebetrags damit, dass 15 Euro monatlich für Beiträge in Sportvereinen oder Musikschulen in vielen Regionen nicht mehr ausreichten. In seiner Expertise zu den Teilhabequoten verweist der Verband zugleich darauf, dass die Zahl der potenziell anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen hoch sei und die tatsächliche Inanspruchnahme weit dahinter zurückbleibe.

Für Betroffene und Vereine, die Familien beraten, bleibt der praktische Hinweis zentral: Wer Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Leistungen der Grundsicherung bezieht, hat in der Regel auch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände sowie der kommunale Teilhabepunkt geben Auskunft zu den einzelnen Bausteinen und zum Verfahren. Zudem informiert das BMFSFJ auf seinen Familienportalen über die Anspruchsvoraussetzungen, und die Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter führen Merkblätter zur Antragstellung bereit.

Quellen

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